Eine erste quantiitative Auswertung des Tagebuchs und Hinweise zur Berechnung der Arbeitszeit der Lehrkräfte:

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte wird in der Öffentlichkeit meistens in der Art beschrieben, dass die Zahl der zu erteilenden wöchentlichen Unterrichtsstunden genannt wird (Beispiel: Gymnasiallehrer arbeiten z.Zt. 23,5 Stunden; jetzt sollen sie laut Beschluss der Landesregierung 24, 5 Stunden arbeiten).

Diese Beschreibung stellt die Arbeitszeit der Lehrkräfte falsch dar, indem sie Arbeitszeit mit Unterrichtszeit verwechselt. Tatsächlich haben Lehrkräfte (wie jeder andere Landesbedienste auch) eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Unterrichtszeit umfasst also bei Grundschullehrern etwa 46% der Arbeitszeit, bei Gymnasiallehrern 40% (somit ist die Arbeitszeiterhöhung um 1 Unterrichtsstunde pro Woche in Wahrheit eine Erhöhung von fast 2 Stunden). Da Lehrkräfte längere Ferienzeiten haben als ein Urlaubsanspruch besteht, gehen wir bei den Berechnungen in unserem Online-Tagebuch von 40 Arbeitswochen zu je 45 Arbeitsstunden aus.

Auch bei Teilzeitbeschäftigten wird in der Regel die Zahl der zu unterrichtenden Wochenstunden angegeben; hier ist eine prozentuale Umrechnung notwendig. Bei einer vereinbarten Unterrichtsverpflichtung von 20 Stunden bei 28 Pflichtstunden ergibt sich somit eine Arbeitszeit von 71% der Wochenarbeitszeit von 45 Stunden, also 32 Wochen-Arbeitsstunden.

Wir gehen bei unseren Berechnungen von einer 5-Tage-Woche aus, wobei uns klar ist, dass kaum eine Lehrkraft an den Wochenenden NICHT arbeitet. Die tägliche Arbeitszeit errechnet sich also, wenn die Wochenarbeitszeit durch 5 geteilt wird; Arbeitszeiten an Wochenenden gelten somit immer als Überstunden.

Eine erste quantitative Auswertung unseres Online-Tagebuches hat folgendes ergeben:
Durchschnittlich wurden von den Kollegen und Kolleginnen täglich 1,3 Überstunden (=1 Stunde und 18 Minuten) geleistet. Das sind dann 6,5 Stunden pro Woche. Somit haben sie die Arbeitszeit von 45 Wochenstunden zu 114% übererfüllt; oder anders gesagt: 14% Überstunden.
Dabei ist zu bedenken, dass die Zeiten besonderer zeitlichen Belastung (z.B. Abitur; Zeugnisse) im Monat März nicht vorgekommen sind. Auch Klassenfahrten wurden nur an einem Tag beschrieben. Somit kann man davon ausgehen, dass übers Jahr gesehen die zeitliche Belastung noch größer ist.

Diese Zahlen machen deutlich, dass es mit der Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung für GymnasiallehrerInnen und der Wiederherstellung der versprochenen Altersermäßigung nicht getan ist. Erforderlich ist eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer ALLER Schulformen, damit alle notwendigen Aufgaben im Rahmen der Arbeitszeit erfüllt werden können.

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